Ambulante Hilfen
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Betreutes Einzelwohnen (BEW)
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Jugendsozialarbeit
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Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Hilfe zur Erziehung in einer „betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie...eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen“ oder „die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten“ oder „eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“
Ambulant - Betreutes Wohnen für Erwachsene (ABW)
(Angebot zur Erlangung der Verselbständigung)
„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“ „Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt“. “Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.“
Voraussetzung zur Nutzung des Angebotes:
Die zur Verfügung stehende Wohnung ist durch 2 junge Erwachsene nutzbar.
Mindestalter der Bewohner*innen: 18 Jahre
Dauer des möglichen Aufenthaltes: bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres (einschließlich), in begründeten Einzelfällen bis einschließlich des 27. Lebensjahres.
Für Fragen zur Beantragung und freie Kapazitäten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.: (03334) 2794693
Fax: (03334) 2794694
Mail: sabrina.bluethgen.kbb@gmail.com
- Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform nach § 34
Hilfe zur Erziehung in einer „betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie...eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen“ oder „die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten“ oder „eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“
Ambulant - Betreutes Wohnen für Erwachsene (ABW)
(Angebot zur Erlangung der Verselbständigung)
- Hilfen für junge Erwachsene zur Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortlichen Lebensführung nach § 41
„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“ „Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt“. “Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.“
Voraussetzung zur Nutzung des Angebotes:
- Kostenübernahmeerklärung des Jugendamtes für die Betreuungsleistung (Fachleistungsstunden gemäß Bedarfsfeststellung aus dem Hilfeplan)
- Kostenübernahmeerklärung der Kosten des Lebensunterhaltes und Kosten der Wohnung (Jobcenter, BAföG) bzw. eigenes Einkommen. Grundlage für die Nutzung dieses Angebotes ist ein gültiger Nutzungsvertrag
- Mitwirkungsbereitschaft der jungen Erwachsenen.
Die zur Verfügung stehende Wohnung ist durch 2 junge Erwachsene nutzbar.
Mindestalter der Bewohner*innen: 18 Jahre
Dauer des möglichen Aufenthaltes: bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres (einschließlich), in begründeten Einzelfällen bis einschließlich des 27. Lebensjahres.
Für Fragen zur Beantragung und freie Kapazitäten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.: (03334) 2794693
Fax: (03334) 2794694
Mail: sabrina.bluethgen.kbb@gmail.com