
- Die Hilfeleistung wird als sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen und deren Familien und als Hilfe von Teilhabe und Partizipation konzipiert und umgesetzt.
- Auf Hilfeanfragen durch Jugendämter/Sozialämter und Privatpersonen wird zeitnah reagiert.
- Die Hilfen erfolgen 6-18 Monate, in Einzelfälle kürzer (z.B. als Clearing) oder länger zur Stabilisierung.
- Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie, auf den Verbleib im bestehenden sozialen Bezugssystem bzw. sind auf die Begleitung beim Aufbau eines neuen selbständigen Lebensfeldes gerichtet.
- Hilfen zur Erziehung unterstützen den Erhalt und die Verbesserung der Selbsthilfe. Das Erreichen einer dauerhaften, stabilen Selbstständigkeit bei der Bewältigung der (all-)täglichen Lebensaufgaben steht bei der Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen im Vordergrund. Diese Maxime ist eine Verpflichtung für unsere sorgfältig ausgewählten Mitarbeiter*innen und anerkannten Fachkräfte.
- Die Hilfen erfolgen ganzheitlich - flexibel, ziel - und ressourcenorientiert.
- Es erfolgen interdisziplinäre Kooperationen, fachübergreifende Kommunikation und Vernetzung.
- Prävention ist als Grundprinzip der Sozialarbeit von herausragender Bedeutung.
- Es erfolgt immer eine fundierte, bedarfsorientierte Planung der Hilfeprozesse mit nachvollziehbaren, transparenten Handlungsschritten.
- Eine verpflichtende Einhaltung der Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist grundlegend für die geleistete Arbeit und wird garantiert.
- Unser Träger gewährleistet Zuverlässigkeit, Transparenz, Beteiligung und eine wertschätzende Fachaufsicht.
- Kostenträger ist das zuständige Jugendamt oder Sozialamt. Eine Beteiligung der Sorgeberechtigten an den Kosten für die ambulanten Hilfen erfolgt nicht.
- Die Beteiligung an den Kosten für stationäre Hilfen prüft das zuständige Jugendamt / Sozialamt. Ambulante Hilfen zur Erziehung erfolgen immer ohne eigene Kostenbeteiligung der Klient*innen. Die Kosten trägt das zuständige Jugendamt bzw. Sozialamt.
- Bei Fragen zur Beantragung und Gewährleistung von Hilfen können Sie sich gern an unsere Ansprechpartner*innen wenden. Sollten Ihnen die Ansprechpartner*innen bei den jeweiligen Behörden nicht bekannt sein, unterstützen wir Sie gern bei der Kontaktaufnahme zum jeweiligen Jugendamt / Sozialamt.
- Ihre Mitwirkung ist ausdrücklich gewollt und notwendig. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gern dabei.